Voraussetzungen, Ablauf und Kosten der H-Zulassung — plus welche Fahrzeuge schon jetzt H-fähig sind.
Das „H" (für historisch) kennzeichnet Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und als erhaltenswertes Kulturgut gelten. Es bringt eine feste, günstige Kfz-Steuer und freie Fahrt in alle Umweltzonen — auch ohne Feinstaubplakette.
| Alter | mind. 30 Jahre seit Erstzulassung |
|---|---|
| Zustand | original & gepflegt Note 2–3 |
| Nachweis | Gutachten §23 StVZO |
Nur zeitgenössische bzw. notwendige Änderungen sind erlaubt — grobe Umbauten oder Tuning können das H-Kennzeichen verhindern.
Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS erstellen lassen (inkl. Hauptuntersuchung §29). Mit Gutachten, HU-Bericht und Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle — dort wird das H eingetragen.
| Oldtimer-Gutachten §23 | 100–250 € einmalig |
|---|---|
| Hauptuntersuchung §29 | 60–120 € / 2 Jahre |
| Kennzeichen & Zulassung | ~ 60 € einmalig |
| Kfz-Steuer (Pkw, pauschal) | 191,73 € / Jahr |
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gibt es spezielle Oldtimer-Tarife — meist deutlich günstiger als eine normale Kfz-Versicherung, oft mit km-Begrenzung.
Kfz-Versicherung vergleichen →Sobald das Fahrzeug 30 Jahre seit Erstzulassung alt ist und in gutem, weitgehend originalem Zustand vorliegt.
Für Pkw pauschal 191,73 Euro pro Jahr, unabhaengig von Hubraum und CO2. Fuer Motorraeder 46,02 Euro pro Jahr.
Ein Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 StVZO, eine bestandene Hauptuntersuchung und einen guten, originalen Fahrzeugzustand.
Ja, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen duerfen ohne Feinstaubplakette in alle Umweltzonen einfahren.